Fachanwalt für Strafrecht


Rechtsanwälte können Fachanwalt für Strafrecht werden, wenn Sie besondere Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen haben. Rechtsanwalt Steffgen hat 2006 einen Fachanwaltskurs für Strafrecht absolviert.  


Jeder Fachanwalt für Strafrecht muss in einem der in § 13 der Fachanwalts­ordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen:


  1. die Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften (§ 13 Nr. 1 FAO),
  2. das materielle Strafrecht, einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (§ 13 Nr. 2 FAO),
  3. das Strafverfahrensrecht, einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht (§ 13 Nr. 3 FAO).


Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. f FAO den Nachweis von 60 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, innerhalb derer die Teilnahme an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht gegeben gewesen sein muss.


Anwaltskanzlei Steffgen: Fachanwälte für Strafrecht und Strafverteidigung in Stuttgart und Augsburg.