Schadensersatz bei Fahrzeugkauf


Ansprüche auf auf Schadens­ersatz im Verkehr und bei KFZ-Kauf


OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13:

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“


Viele Versicherungen setzen sich bereits frühzeitig mit dem Geschädigten in Verbindung, um etwa das beschädigte Fahrzeug durch eine spezielle Werkstatt untersuchen zu lassen oder bieten Leistungen wie z. B. einen Mietwagen an.


-> Lassen Sie sich darauf nicht ein, bevor Sie anwaltlichen Rat in Anspruch genommen haben! Die Versicherer versuchen Sie, mit Leistungen unterhalb der von der Rechtsprechung als angemessen erachteten Standards abzuspeisen.


Wurde durch die Versicherung der Schaden zum Teil bereits reguliert, aber nur bestimmte Schadenspositionen übernommen oder fragwürdige Kürzungen vorgenommen, suchen Geschädigte erst spät einen Anwalt auf. Die restlichen Positionen dann gerichtlich geltend zu machen ist häufig mit einem gewissen Prozessrisiko verbunden.


Andererseits dürfen an den Geschädigten keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Zögern Sie daher nicht und rufen Sie uns sofort an oder setzen sich per E-Mail mit uns in Verbindung.






Geltend­machung von Schadens­ersatz


Fahrzeugschaden

  • Reparaturschaden, Eigenreparatur, Restwert Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag? Nutzungsausfall / Mietwagenkosten, UPE, Leasing, gewerblich genutzte Fahrzeuge, Totalschaden, Regulierungskosten, Verlust des SF-Rabatts, Transportschaden


Personenschaden

  • Schmerzensgeld, Kinderhaftung, Schutz vor Spätfolgen, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Dauerschäden, Mitver­schul­den, Gefährdungshaftung, Schadens­minderungs­pflicht, Schockschaden, Vorerkrankungen, Kapitalentschädigung, Rentenentschädigung, vermehrte Bedürfnisse, z.B. häusliche Pflege, Haushaltsführungsschaden, Erwerbs­scha­den, Selbständige (konkreter Gewinnverlust, Kosten einer Ersatzkraft, Fiktive Gewinnermittlung), verletzter Gesell­schafter, verletztes Kind


Tötung

  • Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden (Tod des Alleinverdieners)



Einzelfragen bei einem Unfall:



Autokaufrecht

Sie haben ein Auto gekauft, finanziert oder geleast und stellen fest, dass es nicht Ihren Erwartungen entspricht?


Grundsätzlich können Sie den Mangel gemäß § 438 BGB bei Neufahrzeugen innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Handelt es sich um keinen Verbrauchsgüterkauf gilt jedoch Vertragsfreiheit. Hier kann ein Ausschluss der Sachmangelhaftung erfolgt sein.


Wenn die Zwei-Jahres-Frist abgelaufen ist, kann jedoch noch ein Anspruch gegeben sein, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Wer etwa ohne Untersuchung quasi "ins Blaue hinein" Unfallfreiheit vortäuscht, handelt arglistig.  Als Händler sind sie nach Urteil des Bundesgerichtshof vom 19.06.2013 - VIII ZR 183/12 jedoch grundsätzlich zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung verpflichtet.


Wann ist ein Fahrzeug "neu"? Wann ist Rücktritt möglich?


VW - Dieselaffäre

Die Händler sagen einstimmig  zu, dass nachgebessert wird. Jedoch dauern diese Nachbesserungen inzwischen bereits über zwei Jahre. Wir beraten Sie über das rechtliche Vorgehen. Im Regelfall  ist das Warten zwar bisher zumutbar, dies gilt jedoch nicht unbegrenzt. Grundsätzlich versuchen die Händler nachzubessern. Es reicht jedoch nicht aus, einen Chip nur umzuprogrammieren.


Grundsätzlich müssen bei Mängeln auch nicht mehr als zwei Versuche der Nachbesserung akzeptiert werden.