Klärung bei Fragen rund um Fahrerlaub­nis­­ & Führerschein

Hilfestellung bei

  • Erteilung
  • Entzug
  • Wiedererteilung
  • EU/EWR-Fahrerlaubnis
  • Punktsystem

Unsere Kanzlei in Stuttgart, Augsburg und Günzburg berät und vertritt Mandanten im Fahrerlaubnisverfahren erfolgreich seit über 20 Jahren. Wir beraten Sie, wann die "Eignung" oder nur eine "bedingte Eignung" bzw. wann "Ungeeignet" vorliegt. Die Fahrerlaubnisbehörden können Maßnahmen mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis verfügen. Was gilt es bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu beachten?


Wir beraten Sie, wann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.


Unsere Kanzlei Steffgen hat die fachliche Expertise für Fahrerlaubnisverfahren, Führerschein und das Punktsystem.



Ärztliche Gutachten zur Klärung von Eignungszweifeln. Fahrerlaubnisbehörden fordern zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblemen (§ 13 FeV) oder im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (§ 14 FeV) die Beibringung von ärztlichen Gutachten.  


Konkrete Verknüpfung mit Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich  Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV würde bereits eine einmalige oder gelegentliche Einnahme von Cannabis ein Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung erfordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt jedoch eine Überprüfung der Fahrereignung allein aufgrund der Tatsache des einmaligen oder nur gelegentlichen Cannabiskonsums ohne konkrete Verknüpfung mit der Teilnahme am Straßenverkehr gegen das Übermaßverbot (BVerfG vom 20. Juni 2002 – 1 BvR 2062/96). 


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juni 2002 hierzu festgestellt: „… wird durchgängig davon ausgegangen, dass die Mehrzahl der Cannabiskonsumenten den Konsum nach Durchlaufen einer Probierphase wieder einstellt. Mehrere Stellungnahmen berichten über Studien, in denen die Gruppe der aktuellen Cannabiskonsumenten (30-Tage-Prävalenz) mit der Gruppe derjenigen Personen verglichen wird, die Cannabis aktuell konsumieren oder früher konsumiert haben (Lebenszeit-Prävalenz). In der erstgenannten Gruppe sei die Zahl der starken Konsumenten wesentlich höher als in der zweitgenannten. In anderen Stellungnahmen wird über Studien berichtet, die bei Zugrundelegung einer Ein-Jahres-Prävalenz zu dem Ergebnis geführt haben, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Konsumenten Cannabis regelmäßig konsumiere ... Die Abwägung der Schwere des durch die Fahrerlaubnisentziehung bewirkten Grundrechtseingriffs und des Gewichts sowie der Dringlichkeit der zu seiner Rechtsfertigung benannten Gründe ergibt unter Berücksichtigung dieses allgemeinen Kenntnisstandes, dass der Beschwerdeführer in unverhältnismäßiger Weise in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beschränkt worden ist ... Die Fahrerlaubnis hat für den Bürger nicht selten existenzsichernde Bedeutung (vgl. BVerfG NJW 2002, S. 78 <79>). Ihre Entziehung kann insbesondere dazu führen, dass die Ausübung des Berufs eingeschränkt oder gar ganz aufgegeben werden muss … Mit Blick auf dieses Spannungsverhältnis kann auch das Erfordernis eines hinreichenden Verdachts fehlender Fahreignung nicht schon allein deshalb verzichtet werden, weil es für die zuständigen Behörden schwer ist, verdachtsauslösende Momente zu entdecken, noch bevor es zu einem Drogenkonsum bedingten Verkehrsunfall oder einer Verkehrsgefährdung gekommen ist ...“ 


Häufig wenden sich die Behörden bereits an die Betroffenen, nachdem von der Polizei eine entsprechende Mitteilung eingegangen ist. Dies ist auch oft der Fall, wenn bei dem Betroffenen noch keine strafbare Handlung festgestellt wurde und er auch kein Kraftfahrzeug geführt hat. Als Betroffener sollte man daher am besten umgehend den Rat eines im Straf- und Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt suchen.