Berichterstattung über Rechtsanwalt Christian Steffgen


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19.03.2018

Überfall auf Joggerin am Lech: 24-Jähriger muss ins Gefängnis

dem Überfall auf eine Joggerin am Lech hat das Landgericht nun das Urteil gegen einen 24-Jährigen gefällt. Er überfiel eine Joggerin am Lech und sagte, dass er sie vergewaltigen wollte: Das Landgericht hat jetzt das Urteil gegen einen 24-Jährigen gefällt. Von Michael Siegel

Drei Jahre und drei Monate lang schickt das Augsburger Landgericht einen 24-jährigen Angeklagten aus Afghanistan ins Gefängnis, der im vergangenen Mai am Lech eine gleichaltrige Joggerin überfallen hatte. Der Mann hat die Tat im Verlauf der vorangegangenen Verhandlungen gestanden. Er nahm das Urteil ebenso ohne sichtbare Regung entgegen wie die als Nebenklägerin anwesende Geschädigte.

Joggerin überfallen: Angeklagter legte Geständnis ab
„Maßlose Brutalität“ sei das, was der Angeklagte da gezeigt hatte, so Vorsitzender Richter Roland Christiani in seiner Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Afghane die ihm unbekannte, völlig ahnungslose Studentin, die mit Kopfhörern im Ohr im Bereich der Berliner Allee entlang des Lechs lief, plötzlich von hinten gepackt und zu Boden gerungen. Dabei habe er ihr gesagt, dass er sie vergewaltigen wolle. Er habe die Frau geschlagen, letztlich aber von ihr lassen müssen, weil sich die Geschädigte nach Kräften wehrte. Weil der Angreifer das Handy der flüchtenden Frau behalten hatte, war es der Kriminalpolizei gelungen, auf die Spur des mutmaßlichen Täters zu kommen.

Im Vorfeld der Urteilsverkündigung hatten sich Nebenklagevertreter Christian Steffgen und der Verteidiger des Angeklagten, Marco Müller, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2500 Euro an die Geschädigte geeinigt. Dies hinterließ beim Gericht ebenso ein positives Bild vom Angeklagten wie dessen reuiges und umfassendes Geständnis. Auf der anderen Seite sei dieses selbst vom Psychologen unerklärliche Verhalten der Brutalität gegenüber der Frau.

Mit dem Urteil von drei Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchter Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Diebstahls blieb das Gericht in der Mitte der Forderungen von Staatsanwältin Birgit Milzarek (vier Jahre und sieben Monate) sowie Verteidiger Müller (zwei Jahre und sechs Monate). Der Angeklagte entschuldigte sich einmal mehr bei seinem Opfer und versprach, sich nach seiner Haftentlassung um ein Leben nach Recht und Vorschriften zu bemühen.



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Augsburger Allgemeine vom 19.03.2018

Überfall auf Joggerin am Lech: 24-Jähriger muss ins Gefängnis

dem Überfall auf eine Joggerin am Lech hat das Landgericht nun das Urteil gegen einen 24-Jährigen gefällt.  Er überfiel eine Joggerin am Lech und sagte, dass er sie vergewaltigen wollte: Das Landgericht hat jetzt das Urteil gegen einen 24-Jährigen gefällt.  Von Michael Siegel


Drei Jahre und drei Monate lang schickt das Augsburger Landgericht einen 24-jährigen Angeklagten aus Afghanistan ins Gefängnis, der im vergangenen Mai am Lech eine gleichaltrige Joggerin überfallen hatte. Der Mann hat die Tat im Verlauf der vorangegangenen Verhandlungen gestanden. Er nahm das Urteil ebenso ohne sichtbare Regung entgegen wie die als Nebenklägerin anwesende Geschädigte.


Joggerin überfallen: Angeklagter legte Geständnis ab

„Maßlose Brutalität“ sei das, was der Angeklagte da gezeigt hatte, so Vorsitzender Richter Roland Christiani in seiner Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Afghane die ihm unbekannte, völlig ahnungslose Studentin, die mit Kopfhörern im Ohr im Bereich der Berliner Allee entlang des Lechs lief, plötzlich von hinten gepackt und zu Boden gerungen. Dabei habe er ihr gesagt, dass er sie vergewaltigen wolle. Er habe die Frau geschlagen, letztlich aber von ihr lassen müssen, weil sich die Geschädigte nach Kräften wehrte. Weil der Angreifer das Handy der flüchtenden Frau behalten hatte, war es der Kriminalpolizei gelungen, auf die Spur des mutmaßlichen Täters zu kommen.


Im Vorfeld der Urteilsverkündigung hatten sich Nebenklagevertreter Christian Steffgen und der Verteidiger des Angeklagten, Marco Müller, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2500 Euro an die Geschädigte geeinigt. Dies hinterließ beim Gericht ebenso ein positives Bild vom Angeklagten wie dessen reuiges und umfassendes Geständnis. Auf der anderen Seite sei dieses selbst vom Psychologen unerklärliche Verhalten der Brutalität gegenüber der Frau.


Mit dem Urteil von drei Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchter Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Diebstahls blieb das Gericht in der Mitte der Forderungen von Staatsanwältin Birgit Milzarek (vier Jahre und sieben Monate) sowie Verteidiger Müller (zwei Jahre und sechs Monate). Der Angeklagte entschuldigte sich einmal mehr bei seinem Opfer und versprach, sich nach seiner Haftentlassung um ein Leben nach Recht und Vorschriften zu bemühen.




Thüringer Allgemeine vom 07.03.2012

Angeklagter Soldat akzeptiert Strafe nach Unfall in Kaserne

 Der spektakuläre Unfall in der Werratal-Kaserne aus dem Jahr 2009 ist vermutlich auf Aussetzer nach Medikamenten-Einnahme zurückzuführen. Der 28-jährige Bundeswehrsoldaten Sebstian K. raste damals mit seinem Wagen in eine Gruppe von Kameraden.   07. März 2012 / 05:23 Uhr      Die Werratal-Kaserne in Bad Salzungen war Schauplatz des tragischen Unfalls im Jahr 2009.


Bad Salzungen. Eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro - gestückelt in 90 Tagessätze zu 40 Euro - ist das, was Staatsanwalt Jochen Grundler in der immer etwas steif anmutenden Sprache der Juristerei "schuld- und strafangemessen" nennt.


Und das hatte er bereits in dem Strafbefehl an den heute 28-jährigen Bundeswehrsoldaten Sebstian K. zum Ausdruck gebracht, den der Angeklagte jedoch zunächst abgelehnt hatte.

Der Vorfall aus dem November 2009 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Damals war K. in der Bad Salzunger Werratal-Kaserne mit seinem Wagen in eine Gruppe von Kameraden gefahren, die sich gerade erst zum Morgenappell vor dem Kompaniegebäude aufgestellt hatten. Insgesamt 13 Soldaten trugen leichte bis schwere Verletzungen davon.

Schnell machten damals Mutmaßungen die Runde, wonach hier ein psychisch gestörter Afghanistan-Heimkehrer ein Attentat verübt habe.


Auch über Alkohol- und Drogenmissbrauch wurde trefflich spekuliert. Es fand sich einfach keine nachvollziehbare Erklärung, wie ein Autofahrer bei wenn auch nebliger Witterung - eine Kompanie in Dreierreihe auf der Straße übersehen konnte. Entsprechend groß war zur gestrigen Verhandlung dann auch das öffentliche Interesse an dem Fall.


Die Zuschauerbänke in Saal 2 des Bad Salzunger Amtsgerichts waren gut gefüllt. Doch zur Verhandlung kam es nicht mehr. Denn überraschend erklärte der Verteidiger von Sebastian K., sein Mandant ziehe den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück. Der Angeklagte musste gar nicht mehr im Gerichtssaal erscheinen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, teilte die Vorsitzende Richterin mit.


Anwalt Christian Steffgen nutzte die Gelegenheit dennoch, um noch im Gerichtssaal die gerüchteweise erhobenen Vorwürfe gegen Sebastian K. auszuräumen. "Mein Mandant hat an dem fraglichen Morgen ärztlich verordnete Schmerzmittel gegen ein körperliches Leiden eingenommen." Drogen und Alkohol seien jedenfalls nicht im Spiel gewesen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reduzierten sich daher auf den Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und des Fahrens unter Medikamenteneinfluss. "Es war kein Vorsatz feststellbar", bestätigte auch Staatsanwalt Grubner. Auch habe kein psychologisches Problem nach einem Kriegseinsatz vorgelegen. Vermutlich habe der Fahrer einfach nur den Beipackzettel seines Schmerzmedikamentes nicht gelesen.


Die Verteidigung hätte dagegen gerne noch die behandelnde Ärztin des Täters gehört. "Wir wollten vor Gericht klären, ob sie meinen Mandanten auf die Nebenwirkungen des Medikaments hingewiesen hatte, die das Autofahren verbieten." Doch habe die Medizinerin wochenlang dem Gericht für eine Zeugenvernehmung nicht zur Verfügung gestanden, und auch den gestrigen Termin kurzfristig wieder abgesagt.


Die Verfahrenskosten drohten eine mögliche Reduzierung der Geldstrafe aufzufressen. Daraufhin zog der Angeklagte seinen Widerspruch zurück. Mit dem Strafmaß kann er in jeder Hinsicht leben. Ohne ein gerichtlich festgestelltes grob fahrlässiges Verhalten dürfte die Haftpflichtversicherung des Fahrers für die zivilen Ansprüche der Opfer aufkommen.

90 Tagessätze liegen zudem genau unterhalb jener Schwelle, ab der im öffentlichen Dienst Einträge ins Führungszeugnis vorgenommen werden müssen.


Dass auch die Bundeswehr den Unfall eher als tragische Verkettung unglücklicher Umstände, denn als grobe Pflichtverletzung gesehen hat, zeigt unterdessen ein ganz anderes Indiz. Anwalt Christian Steffgen: "Den Führerschein bei der Bundeswehr durfte mein Mandant behalten."


Matthias Thüsing  /  07.03.12